Ädilen

Ädilen: Römischer Magistrat, zuständig für die Spiele und die Instandhaltung der Tempel.

Die ursprünglichen Aufgaben der beiden plebejischen Ädilen sind unklar. Der Name legt nahe, dass sie etwas mit einer aedes („Heiligtum“) zu tun hatten, aber die griechische Übersetzung agoranomos deutet darauf hin, dass der aedile ein Marktaufseher war. Die Diskrepanz könnte jedoch oberflächlich sein, da die römische Tradition besagt, dass die ersten Ädilen die Assistenten der plebejischen Tribunen waren. Die Plebs hatte ihr Archiv im Heiligtum der Ceres auf dem Forum Boarium, dem „Viehmarkt“. Es ist also möglich, dass die ersten Ädilen Marktaufseher waren und als Vertreter der Kaufleute nicht der Aristokratie angehörten, weshalb sie sich im Konflikt der Ordnungen auf die Seite der Plebs stellen mussten. Wahrscheinlich waren sie für die Organisation der plebejischen Spiele (Ludi plebeii) verantwortlich.

Wie dem auch sei, die Ädilen wurden nach den Reformen der 360er Jahre, die ihren Ausdruck in der Lex Furia de aedilibus fanden, vom Senat als offizielle Magistrate anerkannt. In diesem Gesetz wurde ein zweites Ädilenpaar eingeführt, die kurulischen Ädilen („kurulisch“ bedeutet „patrizisch“ oder „aristokratisch“). Ihre Aufgabe war es, die Ludi Romani oder Römischen Spiele zu organisieren.

Die plebejischen und kurulischen Ädilen wurden von der Comitia tributa gewählt, einer Volksversammlung, die in Wahlbezirke unterteilt war. In dieser Versammlung waren die Reichen weniger einflussreich als in der Comitia centuriata.

Im dritten und zweiten Jahrhundert wurden die Aufgaben der Ädilen immer wichtiger. Sie mussten sich um die Tempel kümmern, sie organisierten Spiele und waren für die Instandhaltung der öffentlichen Gebäude in Rom zuständig. Außerdem kümmerten sie sich um die Wasser- und Lebensmittelversorgung Roms; als Marktaufseher fungierten sie manchmal als Richter in Handelsangelegenheiten. Da sie die Spiele kontrollierten, übten sie einen gewissen Einfluss auf die Redefreiheit aus: Ein Schauspieler oder ein Hofnarr konnte z.B. nicht immer frei sagen, was er im Sinn hatte.

Nach der Lex Villia annalis (180) wurde ein Mindestalter von 37 Jahren verlangt. Im ersten Jahrhundert wurde es obligatorisch, zuvor als Quästor gedient zu haben. Julius Caesar fügte zwei zusätzliche Ädilen hinzu, deren einzige Aufgabe die Lebensmittelversorgung war. Wer als Ädil gedient hatte, war für das Prätorat wählbar.

Im Laufe des Kaiserreichs verlor das Ädilenamt stark an Bedeutung. Viele Aufgaben wurden an andere Magistrate (z.B. den Prätorianerpräfekten und den Bürgermeister von Rom) übertragen. Die Lebensmittelversorgung wurde in die Verantwortung eines Präfekten gelegt.

Ein Ädil hatte keine Leibwache (lictor), durfte aber eine purpurumrandete Toga tragen.

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