Tiere mit einer bakteriellen Infektion können mit Antibiotika behandelt werden. Doch je häufiger Antibiotika eingesetzt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass Bakterien eine Resistenz gegen sie entwickeln. Diese Superbakterien können auf den Menschen übertragen werden. Und es kann schwierig sein, Menschen mit einer Superbug-Infektion zu behandeln. Deshalb gelten strenge Regeln für den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung.
Weniger Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung
In der Vergangenheit war der Antibiotikaeinsatz in der niederländischen Nutztierhaltung im Vergleich zu anderen Ländern relativ hoch. Zwischen 2009 und 2014 ist der Antibiotikaeinsatz in der Viehwirtschaft um 59 % zurückgegangen. Bis 2015 soll der Antibiotikaeinsatz um weitere 11 % gesenkt werden.
Vorschriften für Antibiotika in der Tierhaltung
Die Viehwirtschaft muss sich an strenge Vorschriften für den Antibiotikaeinsatz halten:
- Antibiotika dürfen nur von einem Tierarzt verschrieben werden.
- Tierärzte müssen einen Betrieb inspizieren und beurteilen, bevor sie kranken Tieren Antibiotika verschreiben. Landwirte dürfen Antibiotika nur unter strengen Auflagen selbst verabreichen.
- Viehzüchter müssen alle von ihnen verwendeten Antibiotika registrieren, um nachzuweisen, wie viel jedes Tier erhält. Die niederländische Behörde für Tierarzneimittel (SDA), die Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von Antibiotika festlegt, sammelt diese Informationen.
- Antibiotika als „letztes Mittel“ für den Menschen dürfen nur unter strengen Bedingungen an kranke Tiere verabreicht werden.
- Landwirte dürfen keine Schlachttiere anliefern, die Antibiotikarückstände enthalten.
Die Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit (NVWA) überwacht die Registrierung und Verwendung von Antibiotika durch Landwirte.