Bobcat Hunting | California Mammal Hunting Regulations – 2018

California Hunting

(a) Es ist ungesetzlich, einen Rotluchs zu verfolgen, zu erlegen oder zu besitzen, ohne zuvor eine Jagdlizenz und Rotluchs-Jagdmarken zu erwerben. Dieser Abschnitt gilt nicht für Rotluchse, die gemäß Abschnitt 4152 des Fish and Game Code und Abschnitt 401 dieser Vorschriften erlegt wurden.

(b) Jagd: Die Verfolgung, die Entnahme oder der Besitz eines Rotluchses im Rahmen einer Jagdlizenz und einer Rotluchs-Jagdmarke erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 3960 des Fish and Game Code, diesem Abschnitt und den Abschnitten 472, 473, 474, 475, 478.1 und 479 dieser Vorschriften. Zwischen dem 15. Oktober und dem 28. Februar dürfen landesweit Bobcats mit einer Jagdlizenz und einer Bobcat-Jagdmarke erlegt werden. Die Beute- und Besitzgrenze beträgt fünf Rotluchse pro Saison.

(c) Fallenstellen: Es ist ungesetzlich, einen Luchs zu fangen oder zu versuchen, dies zu tun, oder einen im Bundesstaat Kalifornien gefangenen Luchs oder Teile eines Luchses zu verkaufen oder auszuführen. Jeder Inhaber einer Fanglizenz, der einen Luchs fängt, muss den Luchs unverzüglich und unversehrt in die freie Wildbahn entlassen.

CCR T14-478.1. Bobcat Hunting Tags.

(a) Jede Person, die eine gültige Jagdlizenz besitzt, kann gegen Zahlung der in Abschnitt 702 festgelegten Gebühr nur fünf widerrufliche, nicht übertragbare Jagdmarken für den Rotluchs erwerben. Solche Schilder sind über das automatisierte Lizenzdatensystem des Ministeriums an den Terminals eines Lizenzvertreters des Ministeriums oder eines Lizenzverkaufsbüros des Ministeriums zu erwerben. Diese Marken dienen nicht als Versandmarken, wie sie in Abschnitt 479 für Felle vorgeschrieben sind, die im Rahmen einer Fanglizenz gefangen wurden.

(b) Bobcat-Jagdmarken sind nur während des Teils des laufenden Jagdlizenzjahres gültig, in dem Rotluchse legal geerntet werden können, wie in Abschnitt 478 vorgesehen.

(c) Der Inhaber einer Bobcat-Jagdmarke muss die Marke bei der Jagd auf Rotluchse mit sich führen. Nach dem Erlegen eines Luchses füllt der Jäger die Marke sofort vollständig, leserlich und dauerhaft aus und schneidet oder stanzt die Kerben oder Löcher für den Monat und das Datum des Erlegens aus und entfernt sie vollständig. Ein Teil der Marke ist sofort am Fell zu befestigen und so lange anzubringen, bis es gegerbt, getrocknet oder montiert ist. Der andere Teil der Marke ist unverzüglich an das Ministerium zu senden.

(d) Der Besitz eines unmarkierten Luchses, der im Rahmen der Jagdlizenz erlegt wurde, stellt einen Verstoß gegen diesen Abschnitt dar, mit der Ausnahme, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts weder für den Eigentümer oder Pächter von Land gelten, das der Agrarindustrie gewidmet ist, noch für autorisierte Bezirks-, Landes- oder Bundesbeamte zur Kontrolle von Raubtieren, die im Rahmen eines schriftlichen Fallenvertrags mit dem entsprechenden Landeigentümer tätig sind, während sie sich auf diesem Land und in Verbindung mit dieser Agrarindustrie befinden. Es ist für jede Person ungesetzlich, Felle des Rotluchses oder Teile davon, die gemäß dieser Bestimmung gefangen wurden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu tauschen, zu handeln, zu kaufen, aus diesem Staat zu transportieren oder für den Transport außerhalb des Staates durch einen gewöhnlichen Spediteur anzubieten.

(e) Jede Person, die wegen der Verletzung einer Bestimmung dieses Kapitels verurteilt wird, verliert ihre Rotluchs-Jagdmarken und darf während des laufenden Jagdlizenzjahres keine weiteren Marken beantragen.

CCR T14-479. Bobcat Pelts.

(a) Mit Ausnahme von Rotluchsen, die mit einer Jagdlizenz erlegt und mit einer Rotluchs-Jagdmarke gemäß Abschnitt 478.1 oder gemäß Unterabschnitt 479(b) gekennzeichnet wurden, ist es für jede Person ungesetzlich, einen in Kalifornien erlegten Rotluchsfell oder einen Teil davon zu besitzen, sei es für den Verkauf, die Ausfuhr oder den persönlichen Gebrauch, ohne dass eine Markierung des Ministeriums oder eine Versandmarke auf dem Fell oder Teil angebracht ist. Ab dem 20. November 2015 wird das Department keine Department-Marke oder ein Versandetikett auf einem Rotluchs-Fell anbringen.

(b) Es ist für jede Person ungesetzlich, einen Rotluchs-Fell oder Teile davon zu importieren, von außerhalb des Staates zu erhalten oder zum Verkauf zu erhalten, der nicht:

(1) mit dem aktuellen Export- oder Versandetikett des Ursprungsstaates markiert ist.

(2) von einer Einfuhrerklärung gemäß Abschnitt 2353 des Fish and Game Code begleitet werden, in der die Anzahl und die Art der Rohfelle in der Sendung, der Staat, in dem die Rotluchse gefangen wurden, die Lizenznummer, unter der sie gefangen wurden, und die Bescheinigung, dass sie legal gefangen wurden, angegeben sind. Jeder, der Felle von Rotluchsen aus einem anderen Bundesstaat erhält, muss auf Verlangen des Ministeriums die Einreiseerklärung, den Besitz der Felle und den Nachweis der legalen Entnahme und Kennzeichnung vorlegen.

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