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Artikel 86, Abwesenheit ohne Urlaub

Jeder Angehörige der Streitkräfte, der sich ohne Erlaubnis

(1) nicht zur vorgeschriebenen Zeit an den ihm zugewiesenen Dienstort begibt;
(2) sich von diesem Ort entfernt; oder
(3) sich von seiner Einheit, seiner Organisation oder seinem Dienstort, an dem er zur vorgeschriebenen Zeit zu sein hat, entfernt oder abwesend bleibt; wird bestraft, wie es ein Kriegsgericht anordnen kann.

Elemente.

(1) Versäumnis, sich an den vorgeschriebenen Ort des Dienstes zu begeben.

(a) Dass eine bestimmte Behörde für den Angeklagten eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort des Dienstes festgesetzt hat;
(b) dass der Angeklagte von dieser Zeit und diesem Ort wusste; und
(c) dass der Angeklagte es ohne Befugnis versäumt hat, sich zur vorgeschriebenen Zeit an den festgesetzten Ort des Dienstes zu begeben.

(2) Verlassen des festgesetzten Ortes des Dienstes.

(a) Dass eine bestimmte Behörde für den Angeklagten eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort des Dienstes festgesetzt hat;
(b) dass der Angeklagte von dieser Zeit und diesem Ort wusste; und
(c) dass der Angeklagte ohne Befugnis von dem festgesetzten Ort des Dienstes weggegangen ist, nachdem er sich an diesem Ort gemeldet hatte.

Für weitere Informationen zu diesem Vergehen, einschließlich der Höchststrafe, möglicher Verteidigungen und einer Diskussion der Stärken und Schwächen des Falles der Staatsanwaltschaft, wenden Sie sich an einen erfahrenen Militäranwalt.

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