Dürfen sich Zahnärzte als Ärzte bezeichnen? Nein, sagt die ASA.

Die ASA war jedoch der Ansicht, dass der Titel „Dr.“ vor dem Namen eines Zahnarztes in der Werbung nicht verwendet werden sollte, es sei denn, der Zahnarzt verfügt über eine allgemeine medizinische Qualifikation, eine einschlägige Promotion oder einen Doktortitel (von ausreichender Länge und Intensität) oder die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den Qualifikationen des Zahnarztes und den medizinischen Qualifikationen werden in der Werbung ausführlich erläutert.

Aus der Liste der Qualifikationen auf der Website ging hervor, dass der Praktiker nicht medizinisch qualifiziert war und keinen einschlägigen Doktortitel besaß. Sie waren auch der Ansicht, dass auf der Website die Unterschiede zwischen den Qualifikationen des Arztes und den medizinischen Qualifikationen nicht erläutert wurden. Sie kamen daher zu dem Schluss, dass die Verwendung des Begriffs „Dr.“ in der Anzeige zur Irreführung geeignet ist und die Angabe in ihrer jetzigen Form nicht mehr erscheinen darf.

Es scheint, dass John Stowell vielleicht unglücklich darüber ist, dass jemand die ASA immer wieder auf seine „Verstöße“ hinweist, während alle um ihn herum dasselbe tun. Aber wenn Sie ein Zahnarzt sind, müssen Sie anscheinend sehr vorsichtig sein, wenn Sie sich in der Werbung und auf Ihrer eigenen Website als „Dr.“ bezeichnen, wenn Sie vermeiden wollen, dass die ASA an die Tür klopft.

Wir würden gerne Ihre Meinung hören. Ist die ASA überholt oder hat sie eine falsche Vorstellung? Würde die Öffentlichkeit wirklich von einem Zahnarzt, der sich beispielsweise Dr. Smith nennt, in die Irre geführt werden? Oder haben sie recht und Zahnärzte sollten sich nicht als Ärzte bezeichnen dürfen, wenn sie keine Mediziner sind?

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