Exklusivmakler

Immobilienfirmen in den Vereinigten Staaten können sowohl Käufer als auch Verkäufer in ein und demselben Geschäft vertreten und, wenn sie beide vertreten, sowohl von der Verkäufer- als auch von der Käuferseite des Geschäfts Profit ziehen. Während einige Bundesstaaten auf Drängen von Maklerverbänden verschiedene Formen der Doppelvertretung geschaffen haben, die es einem Unternehmen und in einigen Fällen einem einzelnen Makler erlauben, beide Seiten zu vertreten, haben andere Bundesstaaten solche Praktiken weiterhin als illegal eingestuft. Nach Ansicht der EBA ist es nicht möglich, in ein und demselben Geschäft gleichzeitig die Interessen zweier Kunden zu vertreten.

Die Dienstleistungsstruktur der EBA-Immobilienmakler besteht darin, den Käufern alle möglichen Angebote anderer kooperierender Makler sowie alle anderen Quellen, wie z.B. von Eigentümern, zu zeigen. Anschließend unterstützen sie den Käufer bei der Bewertung und Verhandlung und setzen sich uneingeschränkt für die Interessen des Käufers ein.

Das United States Department of Housing and Urban Development (HUD) empfiehlt in seiner Broschüre „Shopping for a Home Loan“ (Seite 6), dass Hauskäufer bei der Wohnungssuche einen Exclusive Buyer’s Agent in Betracht ziehen sollten.

EBA-Firmen machen weniger als 1/2 von 1 Prozent aller Immobilienfirmen in den USA aus. Das EBA-Geschäftsmodell der konfliktfreien Vertretung des Käufers schließt die Möglichkeit aus, dass der Käufer mit den Interessenkonflikten konfrontiert wird, die mit den Geschäftsmodellen der dualen, begrenzten oder designierten Agenturen verbunden sein können.

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