Eine Kommission für den öffentlichen Dienst ist eine Regierungsbehörde, die vom Gesetzgeber eingesetzt wird, um die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen von Beamten zu regeln, Einstellungen und Beförderungen zu überwachen und die Werte des öffentlichen Dienstes zu fördern. Ihre Rolle ist in etwa mit der der Personalabteilung in Unternehmen vergleichbar. Kommissionen für den öffentlichen Dienst sind oft unabhängig von gewählten Politikern.
In Fidschi beispielsweise überprüft die PSC die gesetzlichen Befugnisse der Regierung, um Effizienz und Effektivität bei der Erfüllung der Ziele des öffentlichen Sektors sicherzustellen. Er fungiert auch als Personalabteilung oder zentrale Personalbehörde für die Interaktionen der Bürger mit der Regierung.
Der Ursprung der Kommissionen für den öffentlichen Dienst in vielen Ländern war das 1950 veröffentlichte Weißbuch Colonial 197, in dem Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz des Kolonialdienstes der britischen Verwaltung vorgeschlagen wurden. Die Einrichtung von Kommissionen für den öffentlichen Dienst wurde in Absatz 21(xi) vorgeschlagen, in dem es heißt:
In den Kolonien sollten Kommissionen für den öffentlichen Dienst eingerichtet werden. Vorbehaltlich der allgemeinen übergeordneten Befugnisse des Staatssekretärs wird die Auswahl und Ernennung von Bewerbern in den Kolonien für Stellen im örtlichen Dienst beim Gouverneur der Kolonie liegen. Es ist wünschenswert, daß der Gouverneur in diesen Angelegenheiten von einer Kommission für den öffentlichen Dienst beraten wird, die von ihm ernannt wird und so zusammengesetzt ist, daß sie das Vertrauen des Dienstes und der Öffentlichkeit genießt;
und daß:
solche Kommissionen in den Kolonien eingerichtet werden sollten, um den Gouverneur bei der Auswahl und Ernennung von Kandidaten für Stellen im örtlichen Dienst zu beraten, und so zusammengesetzt sein sollten, daß sie das Vertrauen des Dienstes und der Öffentlichkeit genießen.