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Mason Allen bietet seinen Klienten eine abgerundete Perspektive, die er durch seine Arbeit sowohl in großen Anwaltskanzleien als auch intern bei einem an der NYSE notierten Finanzdienstleistungsunternehmen erworben hat. Er hat eine Reihe von öffentlichen und privaten Fonds, Investmentbanken und Unternehmen beraten und an Transaktionen in jeder Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens teilgenommen, von Frühphasenfinanzierungen und Börsengängen bis hin zu öffentlichen und privaten Fremdfinanzierungen, Fusionen und Übernahmen sowie Umstrukturierungen.
Darüber hinaus unterstützt Mason die geschäftlichen Bedürfnisse seiner Mandanten, indem er Verträge wie Geheimhaltungsvereinbarungen, Lieferantenverträge und Zuliefererverträge aushandelt. Mit seiner umfangreichen Erfahrung im Bereich des Situationsmanagements bietet er seinen Mandanten pragmatische Beratung in Fragen der Unternehmensführung, einschließlich interner Untersuchungen und Whistleblowing-Angelegenheiten.
Vor seinem Wechsel zu Lowenstein war Mason in der Unternehmensabteilung einer Am Law 50-Kanzlei tätig, wo er sich auf Kapitalmärkte, US-Wertpapierrecht und allgemeine Unternehmensangelegenheiten konzentrierte. Er vertrat Investmentbanken in einer Reihe von Sektoren (u. a. Energie, Biopharma, Einzelhandel, Transport und Produktion) bei der Emission von hochverzinslichen Schuldtiteln und Wandelschuldverschreibungen nach Rule 144A. Außerdem vertrat er öffentliche und private Unternehmen bei (gesicherten und ungesicherten) Schuldverschreibungen und Kapitalmarkttransaktionen.
Mason war früher Chefsyndikus eines an der NYSE notierten Finanzdienstleistungsunternehmens, wo er an der Durchführung von Fusionen, Übernahmen, Kapitalmarktangeboten und Finanzierungen durch die nicht börsennotierten REITs, öffentlichen REITs und Investmentfonds des Unternehmens beteiligt war. Er war für die Einreichungen bei der SEC verantwortlich, kümmerte sich um Aktionärsangelegenheiten und verhandelte Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Übernahmen und Veräußerungen, Fremdfinanzierungen sowie die Ausgabe von Schuldtiteln und Aktien. Außerdem beriet er den Vorstand bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsangelegenheiten sowie bei der Beantwortung von staatlichen und FINRA-Anfragen. Er verhandelte und vollzog die Veräußerung, die Liquidation oder den Verkauf mehrerer Tochtergesellschaften und beriet den Vorstand während der Umstrukturierung nach Chapter 11 des Kunden.