Mobiler Notar Blog

  • Beglaubigung (falls erforderlich)

  • Beglaubigung des Außenministeriums

  • US Department of State certification

  • Legalisierung des Dokuments durch die Botschaft

Dokumente, die zur Beglaubigung beim US-Außenministerium und möglicherweise zur anschließenden Legalisierung bei einer ausländischen Botschaft/Konsulat/Mission eingereicht werden, können entweder ein beglaubigtes Original oder eine notariell beglaubigte Kopie sein. In den meisten Fällen kann es sich um Fotokopien handeln, die als wahrheitsgetreue und genaue Kopie des Dokuments beglaubigt werden, aber in bestimmten Fällen, die eine besondere Behandlung erfordern, müssen es Originale oder Zertifikate sein, die für die internationale Verwendung geeignet sind. Dies ist auf die Anforderungen einzelner Staaten und ausländischer Länder zurückzuführen, die in bestimmten Fällen keine Kopien bestimmter Dokumentenarten akzeptieren.

Bitte beachten Sie, dass alle Siegel und Unterschriften Originale sein müssen und alle Daten in chronologischer Reihenfolge folgen müssen. Allen fremdsprachigen Dokumenten muss eine beglaubigte (notariell beglaubigte) englische Übersetzung beiliegen.

Nach Eingang Ihrer Dokumente erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung und das voraussichtliche Datum der Fertigstellung. Ihr Dokument wird durch Beglaubigung am nächsten Tag nach Eingang vorbereitet. Da das US-Außenministerium um 8.00 Uhr öffnet und um 9.00 Uhr schließt (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen), wird Ihr Dokument am Tag nach dem Eingang abgegeben und nach drei Werktagen nach der Beglaubigung durch das US-Außenministerium abgeholt. Es wird dann noch am selben Tag bei der zuständigen Botschaft abgegeben, falls erforderlich. Die Botschaft teilt uns ein voraussichtliches Datum für die Abholung mit. Wir holen die Dokumente zu dem angegebenen Termin bei der Botschaft ab. Innerhalb weniger Stunden wird Ihr Dokument von Hand zu FedEx oder UPS gebracht und verschickt. Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir diesen Prozess für Sie vereinfachen.

Botschaftslegalisierung

Internationale Dokumente, die in einem Land erstellt wurden, aber für ein anderes Land bestimmt sind, müssen von der Botschaft legalisiert werden, damit sie vom Rechtssystem des anderen Landes anerkannt werden. Die Botschaftsbeglaubigung ist die alternative Methode zur Beglaubigung eines Dokuments, die für Länder verwendet wird, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören. Diese Länder erkennen die Apostille nicht als Mittel zur Beglaubigung von Dokumenten gemäß der Haager Konvention von 1961 an.

Botschaftslegalisierungsdienste

DMV Notary Mobile ist darauf spezialisiert, sowohl die Botschaftslegalisierung als auch die Apostille für unsere Kunden schnell und effizient abzuwickeln.

Der Prozess der Botschaftslegalisierung ist sehr stark von der Art des Dokuments und den spezifischen Anforderungen des Ziellandes abhängig.

Wir können den Prozess anhand der drei Dokumentenkategorien und des für die Beglaubigung erforderlichen Verfahrens sehr grob umreißen:

  • Regierungsdokumente – alle Dokumente oder Bescheinigungen, die von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde ausgestellt wurden.

Der Prozess der Botschaftslegalisierung für diese Art von Dokumenten umfasst die Bearbeitung Ihrer Dokumente mit dem Beglaubigungsbüro des US-Außenministeriums hier in Washington D.C. und der Botschaft des Ziellandes. Bitte beachten Sie, dass Sie persönliche Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden beim Staatssekretär des Bundesstaates beglaubigen lassen müssen, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Wenn es sich um ein Dokument aus DC oder Maryland handelt, können Sie gegen einen Aufpreis unseren Eildienst in Anspruch nehmen.

  • Allgemeine Dokumente – sind alle Dokumente oder Bescheinigungen, die NICHT von einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde ausgestellt wurden. Dies ist die größte Kategorie.

Das Legalisierungsverfahren der Botschaft für diese Art von Dokumenten umfasst die Bearbeitung Ihrer Dokumente bei einem örtlichen Notar (wir bieten mobile Notariatsdienste in DC Maryland Virginia an), die Beglaubigung durch den zuständigen Staatssekretär (wir können für Sie in DC & Maryland reisen), das Beglaubigungsbüro des US-Außenministeriums in Washington DC und die Botschaft des Ziellandes.

  • Handels- oder Versanddokumente – sind Dokumente, die für den Versand von Produkten verwendet werden.

Das Legalisierungs-/Beglaubigungsverfahren für Handels-/Versanddokumente ist je nach Zielland unterschiedlich. Dies liegt vor allem daran, dass einige Länder, in denen die Apostille/Haager Konvention gilt, ein separates Legalisierungsverfahren für Ihre Versanddokumente verlangen. Andererseits ist für viele Länder die Legalisierung von Dokumenten nicht erforderlich.

Es gibt verschiedene Arten von Apostillen

Wir bieten Apostille-Dienstleistungen für Ihre persönlichen und kommerziellen Dokumente an, indem wir sie bei den Büros des Secretary of State oder dem US Department of State in Washington DC oder dem Maryland Secretary of State in Annapolis einreichen, je nach Art des Dokuments und des Landes, in das das Dokument gesendet wird.

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