Die Schweiz hat Pläne zur weiteren Lockerung der Covid-19-Beschränkungen verschoben. Die Zahl der Neuinfektionen ist seit Ende Februar wieder angestiegen. Eine teilweise Sperrung bleibt bestehen und Impfungen sind im Gange.
Dieser Inhalt wurde am 25. März 2021 – 15:21 veröffentlichtMärz 25, 2021 – 15:21
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- Am 19. März gab die Schweizer Regierung bekannt, dass sie Pläne zur weiteren Lockerung der Coronavirus-Beschränkungen verschoben hat, wie allgemein erhofft. Sie begründete dies mit der steigenden Zahl von Coronavirus-Fällen und unzureichenden Fortschritten bei den Impfungen. Ende Februar bestätigte die Regierung Pläne zur Lockerung einer Reihe von nationalen Covid-Maßnahmen, die Mitte Januar verhängt worden waren. Seit dem 1. März sind beispielsweise Geschäfte, Museen und Sporteinrichtungen wieder geöffnet.
- „Wir werden uns leider noch etwas gedulden müssen“, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am 19. März. „
- In der Schweiz mit ihren 8,6 Millionen Einwohnern sind bisher mehr als 9.600 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.
- Die Schweizer Regierung hat fast 36 Millionen Impfdosen bei fünf Unternehmen bestellt. Die Gesundheitsbehörde Swissmedic hat grünes Licht für drei Covid-19-Impfstoffe gegeben: von Pfizer/BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson. Die Impfungen sind im ganzen Land im Gange, wurden aber durch Probleme bei der Impfstoffproduktion verzögert.
- Die Regeln für die Einreise in die SchweizExterner Link wurden am 8. Februar angepasst. Je nach Art der Reise müssen Sie möglicherweise ein Formular für einreisende Personen ausfüllen, einen negativen Test nachweisen und/oder sich in Quarantäne begeben. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM)Externer Link oder in der Rubrik Reisen und Links unten.
- Die vollständigen aktualisierten Daten zur Pandemie finden Sie in unserem Artikel Coronarvirus: die neuesten Zahlen oder im Artikel unten.
Wie ist die aktuelle Lage?
Die Zahl der täglich neu auftretenden Covid-19-Fälle ist im Oktober 2020 stark angestiegen und lag Anfang November bei über 10.000. Durch nationale und regionale Maßnahmen konnte die Zahl langsam gesenkt werden, und Ende Februar 2021 lag die Zahl der neuen Fälle im Durchschnitt bei etwa 1.000 pro Tag. Seit Ende Februar steigt die Zahl der Neuinfektionen jedoch wieder langsam an. Die Gesundheitsbehörden warnen davor, dass neue Varianten des Coronavirus, die um etwa 50 % ansteckender sind, das Risiko einer dritten Infektionswelle bergen.
Seit dem 4. Januar (die Impfungen begannen Ende Dezember) hat die Regierung begonnen, ihren Impfplan umzusetzenExterner Link. Sie hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: bis zum Sommer sollen sechs Millionen Menschen oder 70 % der Bevölkerung – auf freiwilliger Basis – geimpft werden, was bis zu 70.000 Impfungen pro Tag entspricht.
Die Behörden haben bei Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Curevac und Novavax fast 36 Millionen Impfdosen für die 8,6 Millionen Einwohner bestellt. Bislang sind zwei Impfstoffe zugelassen und im Land erhältlich, nämlich die von Pfizer/BioNTech und Moderna. Der Ein-Dosis-Impfstoff von Johnson & Johnson ist ebenfalls zugelassen, wurde aber vom Bundesamt für Gesundheit noch nicht bestellt. Andere sollten folgen.
Eine im Auftrag des Schweizerischen Rundfunks im Januar durchgeführte Umfrage ergab, dass 41% der Befragten bereit wären, sich sofort impfen zu lassen.
Letzte Maßnahmen
Am 18. Januar wurde eine teilweise Abriegelung verhängt, bei der nicht benötigte Geschäfte geschlossen und Telearbeit vorgeschrieben wurde. Dies folgte auf die Schließung von Restaurants und BarsExterner Link am 22. Dezember. Die Skigebiete blieben geöffnet, sofern sie den Sicherheitsvorschriften entsprachen.
Am 24. Februar bestätigte die Regierung ihre Pläne, einige Beschränkungen zu lockern, darunter die Wiedereröffnung von Geschäften, Museen, Bibliotheken und Sportanlagen ab dem 1. März. Seitdem sind Versammlungen im Freien mit bis zu 15 Personen erlaubt.
Restaurants und Bars bleiben jedoch geschlossen, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind weiterhin verboten, und die Politik der Arbeit von zu Hause aus wird beibehalten.
Am 19. März verschob die Regierung ihre Pläne für eine weitere Lockerung der Coronavirus-Beschränkungen, wie allgemein erhofft. Die einzige von der Regierung beschlossene Lockerungsmaßnahme bestand darin, die Obergrenze für Versammlungen in Privathaushalten von fünf auf zehn Personen anzuheben.
Der Bundesrat (Exekutivorgan) erklärte, er habe die Maßnahmen, die er am 12. März in der Konsultation festgelegt hatte, nicht angenommen, da „das Risiko, die Kontrolle über die Pandemie zu verlieren, zu groß war, um eine weitere Lockerung zuzulassen“.
Seit dem 1. Februar kann jeder, der gegen die Pandemiebekämpfungsmassnahmen verstösst, wie z.B. das Nichttragen einer Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln (siehe unten) oder die Teilnahme an grösseren privaten Versammlungen, je nach Vergehen mit einer Busse von 50 bis 200 Franken bestraft werden.
Seit dem 9. Januar müssen die Kantone die Covid-Massnahmen vereinheitlichen und die gleichen Einschränkungen auferlegen.
Masken und Tests
Passagiere in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz müssen seit dem 6. Juli und auf Flügen seit dem 15. August eine Gesichtsmaske tragen. In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die MaskenpflichtExterner Link für alle Personen ab 12 Jahren, die in Zügen, Trams, Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und Schiffen reisen. Der Schaffner der Bundesbahn kann jeden, der keine Maske trägt, auffordern, den Zug zu verlassen; wer sich weigert, wird mit einem Bußgeld belegt.
Auf allen Skianlagen, auch auf Sesselliften und Schleppliften, müssen Gesichtsmasken getragen werden. Wintersportler müssen nicht nur in geschlossenen Warteräumen, sondern auch beim Anstehen im Freien eine Gesichtsmaske tragen.
Die Regierung hat ein Budget von bis zu 400 Millionen Franken für die Bereitstellung verschiedener Arten von Masken bereitgestellt. Spitäler, Unternehmen und Privathaushalte müssen weiterhin für eigene Vorräte sorgen.
Die Regierung hat eine erweiterte Teststrategie und ein Konzept zur Ermittlung von Kontaktpersonen beschlossen, um die sozialen Distanzierungsmaßnahmen zu erleichtern. Schweizer Bürgerinnen und Bürger können auch die Smartphone-App SwissCovid herunterladen, ein System zur Ermittlung von Kontaktpersonen.
Die Liste der gefährdeten Personen, die bei einer Ansteckung mit dem Virus schwer erkranken könnten, umfasst Menschen über 65 Jahre und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Diabetes, Krebs und chronischen Atemwegserkrankungen. Dazu gehören auch schwangere Frauen.
Finanzielle Folgen
Finanzminister Ueli Maurer warnte, dass die Abschaltung und die Rettungspakete zu einem Defizit von bis zu 40 Milliarden Franken im Jahr 2020 führen könnten.
Insgesamt hat die Regierung mehr als 65 Milliarden Franken zur Unterstützung der Wirtschaft bereitgestellt, da ein großer Teil der Wirtschaftstätigkeit im Land vorübergehend zum Erliegen kam, darunter 40 Milliarden Franken an Notkrediten für angeschlagene Unternehmen. Sie hat auch einen Plan vorgelegt, der zusätzliche Kredite in Höhe von bis zu 154 Millionen Franken für Start-up-Unternehmen vorsieht. Das Parlament hat das milliardenschwere Hilfspaket gebilligt.
Das versprochene Konjunkturpaket sieht Erleichterungen für Unternehmen mit Liquiditätsproblemen vor, um übergangsweise Bankkredite zu erhalten. Von der Krise betroffene Unternehmen können die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vorübergehend und zinslos aufschieben. Diese Maßnahmen gelten auch für Selbstständige, deren Umsatz zurückgegangen ist.
Die Regierung bietet auch den vom Konkurs bedrohten Unternehmen einen Rettungsanker. Firmen können ihre finanziellen Schwierigkeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich geltend machen, wobei kleineren Unternehmen eine Frist von mindestens drei Monaten eingeräumt wird, um ihre Schulden zu begleichen.
Die Pandemie hat die Schweizer Frauen stärker belastet als die Männer, wenn es darum geht, berufliche und persönliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen.
Es gibt auch Geld für die Auferlegung von Kurzarbeit in Unternehmen, während andere Mittel für Härtefalldarlehen und zur Unterstützung spezifischer Sektoren, wie z.B. des Eventmanagements, bereitgestellt wurden. Die Anträge auf Teilarbeitslosigkeit sind aufgrund der Pandemie stark angestiegen und werden voraussichtlich weiter zunehmen. Am 1. September wurde die Dauer der Kurzarbeit von 12 auf 18 Monate verlängert.
Die Regierung beschloss zusätzliche Mittel in Höhe von 14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung und kündigte an, dass sie mit der Lockerung der außerordentlichen Maßnahmen beginnen werde, die mehr Menschen Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld gewähren.
Am 20. Januar hat die Regierung die Kurzarbeitsunterstützung auf Lehrlinge und Personen mit befristeten Arbeitsverträgen ausgedehnt. Außerdem wird die gesetzliche Wartezeit aufgehoben und die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von vier Abrechnungszeiträumen bei einem Arbeitsausfall von mehr als 85 Prozent abgeschafft. Diese Änderung gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschliesslich 31. März 2021.
Auf Grund der Bedenken der Sportbranche hat die Regierung angekündigt, 500 Millionen Franken für die Sportligen, -verbände und -organisationen des Landes bereitzustellen. Zu den größten Nutznießern gehören die professionellen Fußball- und Eishockeyligen, die bis zu 350 Mio. CHF erhalten könnten, um die Saison 2020-2021 zu unterstützen.
Die Schweiz kündigte ein Hilfspaket von 400 Mio. CHF für Entwicklungsländer an. Die Hälfte der Mittel werde als zinsloses Darlehen an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf gehen, teilte das Außenministerium mit. Die Mittel würden auch dem Internationalen Währungsfonds und anderen internationalen Organisationen zur Verfügung gestellt, die den Entwicklungsländern während der Krise helfen.
Was müssen Sie bei einem Aufenthalt in der Schweiz und bei Reisen in die Schweiz beachten?
Die Einreise in die Schweiz bleibt während der Pandemie kompliziert. Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Passes oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz können aus jedem Land in die Schweiz einreisen. Für alle anderen Personen können Einreisebeschränkungen gelten. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM)Externer Link.
Normale EinreisebestimmungenExterner Link gelten für Personen, die aus Schengen-Staaten, EU-Mitgliedsstaaten, gewissen europäischen Kleinstaaten und gewissen aussereuropäischen Staaten einreisen. Das SEM führt eine Liste dieser Länder Externer Link.
Am 8. Februar wurden die Einreisebestimmungen für die Schweiz angepasst. Dieses Flussdiagramm Externer Link(unten) gibt einen Überblick über die neuen Regeln. Wer einreisen darf, muss sich in Quarantäne begeben, wenn er aus einem der Länder und Regionen mit hohem Infektionsrisiko Externer Link kommt, die auf einer Liste Externer Link stehen, die vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert wird. Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, wenn der Test auf Covid-19 nach sieben Tagen negativ ist. Die Schweiz verlangt nun negative Coronavirus-PCR-Testergebnisse (innerhalb von 72 Stunden) für Personen über 12 Jahren, die aus Hochrisikogebieten oder mit dem Flugzeug einreisen. Außerdem müssen die meisten Reisenden vor ihrer Ankunft ein Online-Formular ausfüllen.
Schweizer Reisenden wird empfohlen, die Einreisebedingungen in anderen Ländern zu prüfen. Das Außenministerium rät den Bürgern, unnötige Auslandsreisen zu vermeiden.
Frankreich hat die Einreisebestimmungen für Reisende aus der EU und den Staaten des Schengen-Raums, einschließlich der Schweiz, verschärft. Seit dem 1. Februar müssen Einreisende aus der EU und einigen anderen Nachbarstaaten wie der Schweiz einen negativen Polymerase-Kettenreaktionstest (PCR) vorweisen. Alle Einreisenden, nicht nur auf dem Luft- und Seeweg, sondern auch auf dem Landweg, müssen die Testvorschrift erfüllen. Es gibt Ausnahmen, unter anderem für Grenzgänger und Spediteure sowie für Personen, die weniger als 30 km von der französischen Grenze entfernt wohnen.
Swiss International Air Lines hat ihren Flugplan erheblich reduziert. Details finden Sie auf der SWISS-WebsiteExterner Link.
Um die Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern und zu verlangsamen, sind die bekanntermaßen betroffenen Personen in der Schweiz isoliert worden. Wer sich Sorgen um eine mögliche Ansteckung macht, sollte lieber telefonisch als persönlich in der Arztpraxis vorstellig werden. Die Kosten für einen Test (180 Franken) werden von der Grundversicherung zurückerstattet.
Die Behörden raten allen, sich weiterhin an die in der Schweiz geltenden Regeln für Hygiene und soziale Distanzierung zu haltenExterner Link. In öffentlichen Einrichtungen müssen Sie sich an die Regeln halten, die in der geltenden Liste der Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt sind. Diese Informationen werden vor Ort bekannt gegeben.
Wie ist die Situation für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer?
Nach dem Auslandschweizergesetz haben Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keinen Anspruch auf eine organisierte Ausreise aus einem Krisengebiet.
Bei Ausbruch der Pandemie riet die Regierung Schweizer Reisenden, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, so schnell wie möglich in ihr Land zurückzukehren. Sie forderte die Touristen auf, sich bei einer speziellen Reise-AppExterner Link zu registrieren und stellte Charterflüge zur Verfügung, um gestrandete Bürger zurückzubringen. Das Ergebnis war die bisher größte Repatriierungsaktion von Schweizer Staatsangehörigen.
Alle Schweizer Vertretungen im Ausland bleiben für Schweizer Bürgerinnen und Bürger zugänglich, und die Helpline des Ministeriums ist betriebsbereitExterner Link.
Wo finde ich weitere Informationen zu den Auswirkungen von Covid-19?
swissinfo.ch hält diese Geschichte regelmässig mit den Zahlen der bestätigten Fälle und Todesfälle sowie mit neuen wichtigen Massnahmen der kantonalen und eidgenössischen Behörden auf dem Laufenden.
Leider können wir keine individuellen Fragen recherchieren und beantworten. Bitte informieren Sie sich auf den folgenden offiziellen Websites des Bundes über die genauesten und aktuellsten Informationen.
Infoline für Reisende in die Schweiz: +41 58 464 44 88 (6-11 Uhr)
Staatssekretariat für MigrationExterner Link: aktuelle Informationen zur Situation an den Schweizer Grenzen, mit einer Helpline, die Fragen zu den Gründen für die Verweigerung der Einreise in die Schweiz und zu Ausnahmen beantwortet.
Schweizerisches AußenministeriumExterner Link: Informationen auf Französisch, Deutsch und Italienisch zur Situation bei Auslandsreisen und zu den Schritten, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger bei Reisen ins Ausland beachten müssen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Externer Link: Live-Updates der nationalen Situation sowie Empfehlungen, öffentliche Sicherheitsmaßnahmen und Details zu bevorstehenden Ankündigungen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Externer Link: Informationen über die Herkunft und Art von Covid-19 sowie die globale Situation und Reisehinweise.
Johns Hopkins UniversityExterner Link: eine globale Karte, die die Anzahl der Fälle und Todesfälle nach Ländern darstellt.
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