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Kategorie: Flugtechnik Flugtechnik
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Beschreibung

Cockpit Voice Recorder (CVR) – ein Gerät, das zur Aufzeichnung der Audioumgebung im Flugdeck für die Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen verwendet wird. Der CVR zeichnet die Audiosignale der Mikrofone und Ohrhörer der Headsets der Piloten und eines im Cockpit installierten Flächenmikrofons auf und speichert sie.

CVR

Abbildung 1: Cockpit-Voice-Recorder

ICAO-Anforderungen

Gemäß den Bestimmungen in ICAO Annex 6 „Operation of Aircraft“, Vol I:

  • Festflügelflugzeuge und Hubschrauber müssen mit einem Cockpit-Voice-Recorder mit einer Aufzeichnungsdauer von mindestens 30 Minuten des Betriebs ausgestattet sein;
  • Festflügelflugzeuge mit einer maximalen Startmasse von mehr als 5 700 kg, für die das Lufttüchtigkeitszeugnis erstmals nach dem 1. Januar 2003 ausgestellt wird, müssen mit einem CVR mit einer Aufzeichnungsdauer von zwei Stunden ausgestattet sein; und
  • Hubschrauber, für die das Lufttüchtigkeitszeugnis erstmals nach dem 1. Januar 2003 ausgestellt wird, müssen mit einem CVR mit einer Aufzeichnungsdauer von zwei Stunden ausgerüstet sein.

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfiehlt den Vertragsstaaten Folgendes:

  • Ein CVR, das in Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 kg eingebaut ist, für die das individuelle Lufttüchtigkeitszeugnis erstmals am oder nach dem 1. Januar 1990 ausgestellt wird, sollte in der Lage sein, die aufgezeichneten Informationen mindestens während der letzten zwei Stunden seines Betriebs zu speichern
  • A CVR, das in Hubschraubern eingebaut ist, für die das individuelle Lufttüchtigkeitszeugnis erstmals am oder nach dem 1. Januar 1990 ausgestellt wird, sollte in der Lage sein, die Informationen zu speichern, die mindestens während der letzten zwei Betriebsstunden aufgezeichnet wurden.

Zusätzliche ICAO-Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2007 in Kraft sind, schreiben vor, dass alle Flugzeuge, die Datenübertragungskommunikation nutzen und verpflichtet sind, ein CVR mitzuführen, alle Datenübertragungskommunikation zum und vom Flugzeug auf einem Flugschreiber aufzeichnen müssen. Die Mindestaufzeichnungsdauer muss der Dauer des CVR entsprechen und mit dem aufgezeichneten Cockpit-Ton korreliert sein. Außerdem müssen ausreichende Informationen aufgezeichnet werden, um den Inhalt der Datalink-Kommunikationsnachricht und, wenn möglich, die Zeit, zu der die Nachricht der Besatzung angezeigt oder von ihr erzeugt wurde, abzuleiten.

Die Leistungsanforderungen für CVR sind im Dokument Minimum Operational Performance Specification (MOPS) für Flugschreibersysteme der Europäischen Organisation für Zivilluftfahrtausrüstung (EUROCAE) enthalten.

Geschichte

Die frühesten CVRs verwendeten analoge Drahtaufzeichnungen, die später durch analoge Magnetbänder ersetzt wurden. Einige der Bandgeräte verwendeten zwei Spulen, wobei das Band an jedem Ende automatisch umgedreht wurde. Die derzeit im kommerziellen Verkehr am weitesten verbreiteten CVR-Geräte sind in der Lage, 4 Kanäle mit Audiodaten über einen Zeitraum von 2 Stunden aufzuzeichnen. Die frühere Anforderung, dass ein CVR 30 Minuten lang aufzeichnen muss, hat sich in vielen Fällen als unzureichend erwiesen. Bei einigen Unfalluntersuchungen fehlten wesentliche Teile der relevanten Audiodaten, da sie mehr als 30 Minuten vor dem Ende der Aufzeichnung auftraten (die Bandkapazität würde dazu führen, dass die Audioinformationen alle 30 Minuten überschrieben würden)

Die neuesten CVR verwenden Festkörperspeicher und digitale Aufzeichnungstechniken, die sie wesentlich widerstandsfähiger gegen Stöße, Vibrationen und Feuchtigkeit machen. Aufgrund des geringeren Energiebedarfs von Festkörperrekordern ist es möglich, eine Batterie in die Geräte einzubauen, so dass die Aufzeichnung bis zur Beendigung des Fluges fortgesetzt werden kann, selbst wenn das elektrische System des Flugzeugs ausfällt.

Bezüglich der Einführung von Videoaufzeichnungen im Cockpit: Die Versuche einiger Betreiber, Videoaufzeichnungen im Cockpit einzuführen, sind aufgrund des Widerstands von Berufsverbänden und Gewerkschaften der Piloten bisher nur sehr wenig erfolgreich gewesen.

  • Flugdatenschreiber (FDR)

Weitere Lektüre

ICAO

  • ICAO Annex 6, Operation of Aircraft, Vol I, Attachment D and Vol III)

FAA

  • FAA AC 20-186 ‚Airworthiness and Operational Approval of Cockpit Voice Recorder Systems‘

NTSB

  • Cockpit Voice Recorder Handbook for Aviation Accident Investigations, NTSB, Dezember 2019

Sonstige

  • Die Europäische Organisation für Zivilluftfahrtausrüstung Website: http://www.eurocae.net/
  • Blackbox-Flugschreiber, ein Informationsblatt des Australian Transport Safety Bureau (ATSB) aus dem Jahr 2014

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