Beide, Annullierung und Scheidung, haben ein ähnliches rechtliches Ende – beide erlauben es den Partnern, wieder unverheiratet zu werden. Während eine Scheidung jedoch lediglich eine bestehende Ehe beendet, wird die Ehe durch eine Annullierung so aufgehoben, als hätten die Eheleute nie geheiratet. Die Richter in Utah können jedoch im Rahmen einer Aufhebungsklage weiterhin das Vermögen aufteilen, Unterhaltszahlungen zusprechen, das Sorgerecht und das Besuchsrecht für die Kinder festlegen, Unterhalt für die Kinder gewähren und andere rechtliche Fragen klären.
Das Utah-Gesetz über die Annullierung von Ehen findet sich in Titel 30, Kapitel 1 des Utah Code.
Die Gerichte in Utah akzeptieren zwei Arten von Gründen für eine Annullierung: Gründe, die in den Gesetzen des Staates festgelegt sind, und Gründe, die sich aus den Grundsätzen des Gewohnheitsrechts ergeben.
Die gesetzlichen Gründe für eine Annullierung sind:
- Bigamie, wenn ein Ehegatte bereits mit einer anderen Person verheiratet war;
- Minderjährigenehe, wenn ein Ehegatte noch nicht 18 Jahre alt war und ein Elternteil nicht zugestimmt hat oder, wenn die Ehe nach dem 3. Mai 1999 geschlossen wurde, ein Ehegatte noch nicht 16 Jahre alt war;
- Inzest, d.h. Eheschließung zwischen nahen Blutsverwandten, wie z.B. zwischen Nichte und Onkel, Tante und Neffe, direkten Nachkommen (Eltern und Kind oder Großeltern und Enkel), Geschwistern (Voll- oder Halbgeschwistern) oder Cousins ersten Grades.
Gemeinsame gesetzliche Gründe sind:
- Betrug, wenn ein Partner eine falsche Darstellung oder Unehrlichkeit in einem für die Ehe wesentlichen Punkt nachweist. Zum Beispiel kann ein Ehepartner darüber gelogen haben, dass er ledig ist oder Kinder bekommen kann.
- Vollzugsversagen, wenn ein Partner nicht bereit ist, die Ehe durch sexuelle Beziehungen zu vollziehen
Rechtlich gesehen hat eine annullierte Ehe nie stattgefunden. Beide Parteien sind berechtigt, sofort wieder zu heiraten. Anders als bei einer Scheidung in manchen Rechtsordnungen können beide Parteien sofort wieder heiraten. Ungültigkeitserklärungen beenden oft Ehen von sehr kurzer Dauer. Die Bestimmungen von Utah über das Besuchsrecht der Kinder und die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens sind im Falle einer langjährigen Ehe maßgebend.
Paare, die unter ungesetzlichen oder fragwürdigen Umständen geheiratet haben, benötigen manchmal eine Annullierung. Manche Menschen ziehen die Annullierung einer Scheidung aus persönlichen oder religiösen Gründen vor. Paare, die in Utah nicht für eine Annullierung in Frage kommen, können ihre Ehe stattdessen durch eine Scheidung beenden.
Die Beantragung einer Annullierung in Utah ähnelt der Beantragung einer Scheidung; allerdings ist für eine Annullierung kein Wohnsitz erforderlich. Der Antragsteller reicht beim Bezirksgericht eine Klage ein, die Petition genannt wird. In der Klage wird der gewünschte Rechtsschutz in Bezug auf die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht für die Kinder, das Besuchsrecht und die finanzielle Unterstützung durch Unterhalt oder Kindesunterhalt festgelegt. Der andere Ehegatte hat die Möglichkeit, eine Antwort einzureichen. Die Aufhebung wird erst dann wirksam, wenn das Gericht eine endgültige Entscheidung erlässt, mit der dem Antrag stattgegeben wird.
Die Einreichung umfasst das Ausfüllen verschiedener Formulare, je nach den Gründen für die Aufhebung, und die Zahlung der Einreichungsgebühren. Als nächstes muss dem anderen Ehegatten eine Kopie der Klage zugestellt werden, was durch das Gericht, durch einen unbeteiligten Dritten oder auf dem Postweg geschehen kann. Schließlich verhandelt das Gericht über den Fall. Wenn eine der beiden Parteien ihr Alter falsch angegeben hat, kann ein Gericht nicht immer eine Annullierung gewähren.