Verkehrsabteilung

traffic-diversion

Die Staatsanwaltschaft verfolgt Verstöße gegen die staatlichen Verkehrsgesetze in Caddo Parish. Dazu gehören Strafzettel, die ausgestellt werden von:

  • Caddo Parish Sheriff’s Office
  • Louisiana State Police (ausgestellt in Caddo Parish)
  • Kontrollstellen in Caddo Parish
  • Louisiana State University Police (Zweigstelle Shreveport)
  • Louisiana State University Medical Center Police
  • Centenary College Police
  • Verschiedene andere Behörden (zum Beispiel: Wildlife and Fisheries, DOTD, etc.)
  • Die von der Polizeibehörde von Shreveport in Caddo Parish ausgestellten Strafzettel werden vor dem Stadtgericht von Shreveport behandelt. Wenn Sie einen solchen Strafzettel haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der Straf-/Verkehrsabteilung des Stadtgerichts Shreveport unter (318) 673-5830 oder besuchen Sie deren Website.

Wie Sie Ihren Strafzettel lesen können

Nachstehend finden Sie Beispiele für Strafzettel, die von der Louisiana State Police und dem Caddo Parish Sheriff’s Office ausgestellt wurden. Jeder Strafzettel, der von einer dieser Behörden ausgestellt wird, wird von der Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Klicken Sie auf die unten stehenden Links, um Einzelheiten zu Ihrem Strafzettel zu erfahren:

  • Fahrausweis ausgestellt von LA State Trooper
  • Fahrausweis ausgestellt von Caddo Parish Sheriff’s Office

Zahlungsinformationen

Nicht alle Strafzettel sind zahlbar. Bei einigen Verkehrsdelikten ist ein Erscheinen vor Gericht zwingend erforderlich. Beispiele für solche Vergehen sind Fahren ohne Fahrerlaubnis, kein Versicherungsnachweis, rücksichtsloses Fahren, unvorsichtiges Fahren, Nichtanhalten vor einem Schulbus und alle Vergehen, an denen ein Unfall beteiligt war. Strafzettel, die für nicht zu bezahlende Vergehen ausgestellt wurden, werden vor Gericht gebracht, und Sie erhalten eine Benachrichtigung an die auf Ihrem Strafzettel angegebene Adresse.

Um den Betrag Ihres Strafzettels zu erfahren, wenden Sie sich bitte an das Caddo Parish Sheriff’s Office unter (318) 681-0622. Die vollständige Zahlung sollte am oder vor dem Fälligkeitsdatum an das Caddo Parish Sheriff’s Office erfolgen. Die Zahlung kann entweder persönlich oder per Post erfolgen. Geldanweisungen und Bargeld sind akzeptable Zahlungsmittel.

Es werden keine persönlichen Schecks oder Bankkarten akzeptiert. Sie können persönlich in 501 Texas Street, Raum 101 im ersten Stock des Caddo Parish Courthouse zwischen 8:30 Uhr und 16:30 Uhr oder außerhalb der Bürozeiten in der Hauptlobby des Caddo Correctional Center in 1101 Forum Street bezahlen. Zahlungen werden auch in der South Substation, 9956 Mansfield Road in Keithville, Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr und in der Oil City Substation, 1141 Hwy 1 in Oil City, Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr angenommen. Im Caddo Correctional Center und in den Substations werden NUR Zahlungsanweisungen und Bargeld akzeptiert, keine Kreditkarten. Um die Bezahlung Ihres Strafzettels zu beschleunigen und die Wartezeit zu verkürzen, halten Sie bitte eine Kopie des zu bezahlenden Strafzettels bereit, wenn Sie Ihren Strafzettel persönlich bezahlen.

Zahlungen per Post an:

Caddo Parish Sheriff’s Office
Fines and Bonds Division
501 Texas Street
Shreveport, LA 71101.

Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Strafzettels per Post oder schreiben Sie die Nummer Ihres Strafzettels auf Ihre Zahlungsanweisung, wenn Sie diese einsenden.

Es werden keine Teilzahlungen akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass die Zahlung eines Strafzettels ein Schuldeingeständnis darstellt. Wenn Sie Ihren Strafzettel nicht bezahlen, wird Ihnen der Führerschein entzogen und eine zusätzliche Gebühr von 25 Dollar pro Strafzettel fällig.

Wenn Sie sich für das Programm „Traffic Pretrial Diversion“ anmelden möchten, bezahlen Sie Ihren Strafzettel NICHT, bevor Sie nicht von der Verkehrsabteilung dazu aufgefordert werden. Wenn Sie Ihren Strafzettel bezahlen, bevor Sie sich für das Programm angemeldet haben, sind Sie nicht mehr berechtigt, an dem Programm teilzunehmen. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Beantragen Sie einen Gerichtstermin

Sie haben das Recht, Ihren Strafzettel anzufechten und vor einem Richter zu erscheinen. Wenn Sie Ihren Strafzettel außergerichtlich bezahlen möchten, muss dies von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden.

Wenn Sie Ihren Strafzettel vor Gericht anfechten möchten, klicken Sie hier. Stellen Sie keinen Antrag auf ein Ermittlungsverfahren, einen Antrag auf Fristverlängerung oder einen Antrag auf gerichtliche Anfechtung eines Strafzettels wegen Trunkenheit im Verkehr, DUS oder eines anderen nicht zu bezahlenden Vergehens. Sie werden an die Adresse auf dem Strafzettel mit Anweisungen für diese Vergehen benachrichtigt.

Sie erhalten eine Benachrichtigung über Ihren Gerichtstermin sowohl per E-Mail als auch per Post.

Beantragung eines Zahlungsaufschubs

Die Staatsanwaltschaft gewährt EINEN 30-tägigen Zahlungsaufschub für Ihren Strafzettel. Der Strafzettel muss am Ende der 30-tägigen Frist bezahlt werden, sonst wird Ihr Führerschein eingezogen.

Es ist nicht notwendig, eine Fristverlängerung zu beantragen, wenn Sie einen Antrag stellen, um für das Verkehrsverhandlungsprogramm in Betracht gezogen zu werden, oder wenn Sie bereits für das Programm eingeschrieben sind.

Teilnehmer am Verkehrsverhandlungsprogramm haben ab dem Datum der Einschreibung 25 Werktage Zeit, um das Programm abzuschließen, und benötigen daher keine Fristverlängerung.

Um eine Fristverlängerung für die Bezahlung Ihres Strafzettels zu beantragen, klicken Sie hier. Reichen Sie keinen Antrag auf ein Ermittlungsverfahren, einen Antrag auf Fristverlängerung oder einen Gerichtsantrag für einen Strafzettel ein, der für DWI, DUS oder ein anderes nicht zu bezahlendes Vergehen ausgestellt wurde. Sie werden an die auf dem Strafzettel angegebene Adresse benachrichtigt und erhalten Anweisungen für diese Vergehen.

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