Manchmal lassen sich Paare in Virginia überrumpeln und eilen zum Altar, um so schnell wie möglich zu heiraten. Allerdings kann es sein, dass sie bald darauf feststellen, dass sie eigentlich gar nicht hätten heiraten sollen. Auch wenn es so aussieht, als sei die Scheidung die einzige Möglichkeit, kann es in manchen Fällen möglich sein, die Annullierung der Ehe zu beantragen.
Annullierung ist nicht dasselbe wie Scheidung. Bei einer Scheidung wird anerkannt, dass das Paar rechtmäßig verheiratet war, und durch die Scheidung wird diese Verbindung rückgängig gemacht. Eine Annullierung hingegen bedeutet, dass die Ehe des Paares nie gesetzlich anerkannt wurde und daher „ausgelöscht“ ist. Vor diesem Hintergrund fragen sich Paare aus Virginia vielleicht, welche Situationen zu einer Annullierung führen können.
Ein Grund für die Annullierung einer Ehe ist, wenn eine Person aufgrund einer betrügerischen Handlung geheiratet hat. Auch die Impotenz eines der Partner kann ein Grund für die Annullierung einer Ehe sein. In Virginia können Halb- oder Vollblutsverwandte nicht miteinander verheiratet werden, und jede Ehe zwischen den beiden wird für ungültig erklärt. Auch Fälle von Bigamie können zu einer Annullierung führen.
In Virginia müssen bestimmte Schritte unternommen werden, wenn eine Annullierung beantragt wird. Ein Partner muss eine Klage auf Annullierung in seinem Wohnsitzbezirk einreichen. Außerdem muss der Partner, der die Ungültigkeitserklärung beantragt, mindestens sechs Monate lang in Virginia gewohnt haben. Die Klage auf Ungültigkeitserklärung wird dann der anderen Partei zugestellt. Schließlich wird die Angelegenheit vor Gericht gebracht, wo eine Anhörung stattfindet, in der ein Richter entscheidet, ob die Annullierung genehmigt wird.
Annullierungen sind nicht dasselbe wie eine Scheidung, können aber unter ganz bestimmten Umständen eine Option sein. Wenn eine Person in Virginia aus einer Ehe aussteigen will, die möglicherweise von vornherein nicht rechtsgültig war, sollte sie die nötige Hilfe in Anspruch nehmen, um festzustellen, ob eine Annullierung möglich ist.