Zum Abschluss des Black History Month in diesem Jahr möchten wir unsere Leser daran erinnern, dass die Geschichte der intersektionellen Diskriminierung nicht nur für unsere Klienten, sondern auch für die Praktiker in unserem Bereich lang und unvollendet ist, ebenso wie die Geschichte der vielen Kämpfe gegen sie. Charlotte E. Ray war sowohl die erste Frau, die in Washington, DC, als Anwältin praktizierte, als auch die erste schwarze Anwältin in den USA. Die BayLegal-Anwältin Henrissa Bassey lenkt unsere Aufmerksamkeit auf ihre Geschichte, die sowohl eine bemerkenswerte Errungenschaft in den antirassistischen, feministischen Bemühungen innerhalb der Anwaltschaft darstellt, als auch ein Hinweis auf die oft schwerwiegenden Hindernisse ist, denen diese Bemühungen gegenüberstehen, und auf die Arbeit, die noch zu leisten ist:
Ich kannte die Geschichte von Frau Ray, hatte aber ihre Karriere nicht unter einem intersektionellen Blickwinkel betrachtet. Es ist bedauerlich, dass viele farbige Anwältinnen mit der gleichen Art von intersektioneller Diskriminierung konfrontiert sind wie Frau Ray. Wir können nur hoffen, dass fortgesetzte antirassistische und feministische Bemühungen die rassistische und geschlechtsspezifische Diskriminierung in der Anwaltschaft verringern werden.
Die Leadership Conference on Civil and Human Rights bietet eine kurze biographische Skizze von Frau Ray:
Charlotte E. Ray schloss ihr Studium an der Howard Law School am 27. Februar 1872 ab und war damit nicht nur die erste afroamerikanische Anwältin in den Vereinigten Staaten, sondern auch die erste praktizierende Anwältin in Washington, D.C.
Ray wurde 1850 in New York City geboren, wo ihr Vater als Pfarrer arbeitete und ein prominenter Abolitionist war. Sie besuchte die Institution for the Education of Colored Youth in Washington, D.C., eine der wenigen Bildungseinrichtungen des Landes, die afroamerikanische Mädchen ausbildete.
1869 begann Ray an der Howard University zu unterrichten, die 1867 gegründet worden war, um emanzipierte Sklaven und deren Nachkommen auszubilden. Im ersten Jahr ihrer Lehrtätigkeit wurde Ray an der Howard School of Law aufgenommen, wo sie sich unter dem Namen „C.E. Ray“ bewarb, da die Universität Frauen nur ungern zum Jura-Studium zuließ.
Nach ihrem Abschluss 1872 eröffnete Ray eine Anwaltskanzlei, die sich auf Handelsrecht spezialisierte. Aufgrund der Diskriminierung aufgrund von Rasse und Geschlecht konnte Ray ihre Praxis jedoch nicht aufrechterhalten. Sie kehrte 1879 nach New York zurück, wo sie als Lehrerin in Brooklyn arbeitete. Bis zu ihrem Tod im Alter von 60 Jahren war sie in der Frauenwahlrechtsbewegung aktiv.
Weitere Einzelheiten über das Leben und die Arbeit von Frau Ray finden Sie in diesem neueren Artikel des History Channel.